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Marktmanipulation per Twitter?
Werden falsche oder irreführende Nachrichten über soziale Medien (wie beispielsweise Twitter) verbreitet, kann dadurch der Tatbestand der Marktmanipulation erfüllt werden. Dieser Beitrag untersucht, welche Pflichten den Aufsichtsrat in Bezug auf „zwitschernde“ Vorstandsmitglieder treffen.
1. Einleitung
Soziale Medien sind in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil der Unternehmenskommunikation geworden. Sie lassen sich als schnelle, einfache und kostengünstige Kommunikationsmittel einsetzen, um mit den verschiedenen Stakeholdern unmittelbar in Kontakt zu treten. Es verwundert daher nicht, dass soziale Medien regelmäßig auch von den größten (heimischen) Unternehmen eingesetzt werden: Mehr als die Hälfte aller ATX-Unternehmen verfügen über einen aktiven Facebook-Auftritt und bereits drei Viertel der ATX-Unternehmen nutzen den Microblogging-Dienst Twitter.
Twitter ermöglicht es, Kurznachrichten, sogenannte Tweets, beliebigen Inhalts (wie beispielsweise aktuelle Informationen aus dem eigenen Unternehmen) an Interessenten, sogenannte Followers, zu verbreiten, die von diesen kommentiert und/oder als sogenannte Retweets weiterverbreitet werden können. Auf diese Weise können Nachrichte...