Mediation
1. Aufl. 2021
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S. 653. Erbschaftsmediation
3.1. Einleitung
Das Thema „Erben“ steht für den einen für den Tod, für den anderen für einen manchmal (un-)erwarteten Vermögenszugewinn. Häufig aber bringt die mit der Rechtsnachfolge verbundene Ressourcenverteilung eine beträchtliche Konfliktquelle mit sich. Mediation kann auch hier einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Konflikte zu verhindern oder, sollten sie bereits aufgebrochen sein, zu bearbeiten und einem konsensualen Ende zuzuführen. Während sich der Einsatzbereich des zivilrechtlichen Erbrechts im achten Hauptstück des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Zeitspanne zwischen der Testamentserstellung bzw den Formvorschriften der diversen Testamentsformen und der Einantwortung erstreckt, können die beteiligten Parteien im Rahmen der Erbschaftsmediation auch schon vor der Testamentserstellung über die Erwartungen und Bedürfnisse sprechen, ebenso wie auch Probleme, die sich oft aus der Miteigentumsgemeinschaft mehrerer Erben lange nach der Einantwortung ergeben, mediativ gelöst werden können. Der Kreis der Medianden ist dabei naturgemäß von Fall zu Fall verschieden. Während in der „prätestamentarischen“ Mediation der Testamentsersteller persönl...