Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe
1. Aufl. 2017
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S. 61V. Der Land- und Forstwirt als Vertragspartner
Verträge prägen heutzutage nicht nur das Erwerbsleben, sondern zu einem großen Teil auch das Privatleben eines Menschen. Deshalb ist alles, was iZm einer Vereinbarung stehen kann, insb die Bestimmungen zu Abschluss, Erfüllung und Mängeln bei der Erfüllung, auch für einen Land- und Forstwirt von großer Bedeutung. Egal, ob zwischen Grundstücksnachbarn eine mündliche Vereinbarung über die Nutzung des Grundstückes zur Bewirtschaftung des eigenen Weingartens getroffen, ein Liefervertrag mit einem Händler über den Bezug von Futtermittel abgeschlossen oder der eigens angebaute und hergestellte Wein an einen Kunden verkauft wird: Für den Land- und Forstwirt ist es jedenfalls von Bedeutung zu wissen, welche Rechte und Pflichten ihm in den jeweiligen Situationen zustehen bzw welche Stolpersteine bestehen können. Dies wird im folgenden Kap ausführlich behandelt.
Von besonders großer Bedeutung ist, in welcher Rolle der Land- und Forstwirt tätig wird. Wie bereits in I. ausgeführt, wird der Land- und Forstwirt im Regelfall als Unternehmer tätig. Schließt er mit einem anderen Unternehmer oder mit einem Konsumenten ein Rechtsgeschäft ab, können abweichend...