Verträge des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 104IV. Zusammenfassung
Begriffe
Gewerblicher Rechtsschutz (industrial property, propriété industrielle): Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet, umfasst das Patent‑, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht ieS.
Immaterialgüterrechte: subjektive, wirtschaftlich verwertbare Rechte an immateriellen Gegenständen, umfasst das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht sowie das Urheberrecht unter Ausschluss der Urheberpersönlichkeitsrechte. Gegenbegriffe: Sachenrechte, Persönlichkeitsrechte.
Geistiges Eigentum (intellectual property, propriété intellectuelle): Synonym für „Immaterialgüterrecht“, das vor allem in der anglo-amerikanischen Rechtssprache üblich ist. Begriffskritik: Gefahr der Verwechslung zwischen Recht an der Sache und Immaterialgüterrecht; Gefahr der Fehlschlüsse von Wirkungen des Sacheigentums auf Wirkungen des geistigen Eigentums. § 285 ABGB schließt nicht aus, dass es neben dem Sacheigentum auch ein geistiges Eigentum gibt; § 293 ABGB erfasst ausdrücklich unkörperliche Sachen. Unproblematisch ist dieser Sprachgebrauch im Verfassungsrecht: Die Immaterialgüterrechte sind Eigentum iSd Art 1 des 1. ZP EMRK sowie von Art 17 GRC erfasst.
Immateria...