Verträge des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Aufl. 2016
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S. 34III. Systematische Analyse
A. Standardisierungen im Markenrecht
1. Markenübertragungen
a) Grundlagen
§ 11 MSchG stellt klar, dass eine Marke – anders als das Urheberrecht als solches – ganz oder zum Teil übertragen werden kann. Aus § 11 Abs 1 MSchG folgt, dass dies auch ohne gleichzeitige Übertragung des Geschäftsbetriebes bzw des Unternehmens, zu dem eine Marke gehört, erfolgen kann. Es ist daher ohne weiteres möglich, (zunächst) den Geschäftsbetrieb und sodann die Marke zu veräußern oder aber den Geschäftsbetrieb an eine Partei und die Marke an eine andere zu übertragen (freie Übertragbarkeit). Dies bietet sich beispielsweise dann an, wenn der Erwerber des Geschäftsbetriebes diesen in sein eigenes Unternehmen eingliedern möchte und daher kein Interesse an der Marke hat. Denkbar sind auch Fälle, in denen ein Zeicheninhaber eine Vielzahl von Marken hält, an deren weiterer Verwendung er trotz Beibehaltung des Geschäftsbetriebes im Übrigen kein Interesse hat.
Nach der Rsp ist die Übertragung einer österreichischen Marke nur für das gesamte Staatsgebiet möglich, nicht für einzelne Regionen davon.
b) Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Die Übertragung einer Marke bereitet keine besonderen Schwierigkeiten. Zu unters...