Verträge des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Aufl. 2016
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S. 1I. Allgemeiner Teil
A. Grundzüge der IP-Compliance
Compliance ist im Bereich der gewerblichen Schutzrechte sowie des Urheberrechts und im Rahmen weiterer Rechte des geistigen Eigentums (zB Betriebsgeheimnisse und Know-how) von grundlegender Bedeutung.
Der Begriff „Compliance“ selbst stammt aus der angelsächsischen Rechtsterminologie und bedeutet aus juristischer Sicht frei übersetzt „das Verhalten in Übereinstimmung mit und das Einhalten von rechtlichen sowie regulativen Vorgaben“. Für die österreichische Rechtsordnung hat bereits der Verwaltungsgerichtshof durchaus inhaltsgleich vor mehr als einem halben Jahrhundert festgehalten:„Es steht im Rechtsstaat kein Mensch über dem Recht und keiner außerhalb des Rechts.“
Der Bereich des „Geistigen Eigentums“ bzw des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts, dh die Bereiche des Urheber-, Marken-, Design-, Patent- sowie Gebrauchsmusterrechts, enthält einige Besonderheiten der (verschuldensunabhängigen) Haftung von Unternehmen und für die Rechtsdurchsetzung.
Der Begriff des „geistigen Eigentums“ („intellectual property“) fasst die in den verschiedenen Rechtsordnungen anerkannten Immaterialgüterrechte zusammen; er bildet aber keine Grundl...