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AR aktuell 3, Juni 2019, Seite 31

Der Aufsichtsrat und related party transactions

Michael Barnert

Am läuft die Umsetzungsfrist für die sogenannte 2. Aktionärsrechte-Richtlinie, die unter anderem neue Regelungen für Geschäfte mit nahestehenden Personen mit sich bringt, aus. Christoph Diregger hat sich in seinem Beitrag in GesRZ 2019, 57 (Festheft für Peter Doralt zum 80. Geburtstag) diesem Punkt der Richtlinie gewidmet.

Eingangs geht der Autor auf die rechtspolitische Diskussion im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag ein. Dieser Entwurf habe unter anderem bei Transaktionen mit nahestehenden Personen über ein Gesamtvolumen von 5 % vom Gesamtwert des Unternehmens eine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, sei aber vor allem in Deutschland auf breite Ablehnung gestoßen. Die letztendlich beschlossene Richtlinie schreibe nun keine verpflichtende Beschlussfassung der Hauptversammlung mehr vor.

Nach Ansicht des Autors sei davon auszugehen, dass es keine generelle Pflicht zur Vorlage von relevanten related party transactions an die Hauptversammlung geben werde. Eine Ausgestaltung nach dem deutschen Vorbild in Form eines etwas breiter gefassten Zustimmungsvorbehalts in § 95 Abs 5 AktG sei wahrscheinlich. Somit sei eine Zustimmung der Hauptversammlung daher vermutlich wie...

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