Der gestörte Bauablauf
1. Aufl. 2016
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S. 30910. Verzinsung von Mehrkostenforderungen
Nachfolgend werden die Anspruchsgrundlagen für zusätzliche Bauzinsen aus MKF wegen verlängerter Vorfinanzierungszeiträume gem den gültigen Regelungen der ÖN B 2110 und der ÖN B 2118 übersichtlich behandelt.
10.1. Anspruch auf Bauzinsen und/oder Verzugszinsen
Bei Leistungsabweichungen (sowohl Leistungsänderungen als auch Leistungsstörungen) kann es vorkommen, dass sie weder von vornherein noch bei Leistungserbringung erkennbar sind, noch ihre Kosten sofort und exakt beziffert werden können.
Für den AN vergrößert sich somit der Zeitraum, der zwischen der Erbringung der zusätzlichen oder geänderten Leistung und dem frühesten Zeitpunkt, zu dem ein vollständiges und prüffähiges Zusatzangebot vorgelegt werden kann, liegt. Für diesen verlängerten Zeitraum zwischen Leistungserbringung (genauer: Schwerpunkt der Leistungserbringung) und erstmalig möglicher Verrechnung der zusätzlichen oder geänderten Leistung (genauer: Fälligkeit der vom AN in Rechnung gestellten Mehrkosten) muss der AN in Kapitalvorlage treten.
Die bauwirtschaftliche Frage der Verzinsung von MKF umfasst
einerseits die zusätzlichen Bauzinsen für Mehrkosten auf Grund eines verlängerten Vorfi...