Der gestörte Bauablauf
1. Aufl. 2016
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S. 283. Rechtliche Ausführungen - Die Begründung von Mehrkosten
3.1. Einleitung
Mehrkostenforderungen müssen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach sorgfältig begründet und hergeleitet werden. Die Herleitung dem Grunde nach ist die juristische Ableitung aus dem zugrunde liegenden Vertrag und den gesetzlichen Regelungen, die auf den Vertrag anwendbar sind. Die Anspruchsgrundlage muss sorgfältig ausgewählt, begründet und in allen Konsequenzen durchdacht werden. In der Folge werden die rechtlichen Rahmenbedingungen von Mehrkostenforderungen aus gestörten Bauabläufen und die Unterschiede der einzelnen Anspruchsgrundlagen dargestellt. Weiters wird auf die Besonderheiten der ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“ und der ÖNORM B 2118 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten“ eingegangen, die insbesondere strengere Anmelde- und Mitteilungspflichten vorsehen als die Regelungen des ABGB. Zur Abrundung wird in diesem Kapitel auf die Beweislasterfordernisse und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Dokumentation eingegangen.