Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 1: Mietrechtsgesetz (MRG)
In Österreich stellt sich sowohl für jeden Vermieter als auch jeden Mieter früher oder später die Frage, ob das vermietete bzw gemietete Bestandobjekt in den (Voll- oder den Teil-) Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt oder zur Gänze vom MRG ausgenommen ist. Diese Unterscheidung ist deshalb von großer Relevanz, da sich aus der Nicht-, Teil- bzw Vollanwendbarkeit des MRG sowohl für den jeweiligen Vermieter als auch für den jeweiligen Mieter unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben. Typischerweise fällt zum Beispiel ein Zinshaus, das während der Jahrhundertwende errichtet wurde und über mehr als zwei selbständige Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten verfügt, in den Vollanwendungsbereich des MRG.
S. 121. Fall: Darf ein Vermieter die Mietvertragserrichtungskosten auf den Mieter überwälzen?
Sachverhalt:
Herr A möchte seine in einem Altbau gelegene Wohnung vermieten. Da es das erste Mal ist, dass er eine Wohnung vermietet, bittet er einen befreundeten Juristen, ihm bei der Erstellung des Mietvertrages zu helfen. Da dieser bald mit den unzähligen Fragen von Herrn A überfordert ist, rät er Herrn A, einen Rechtsanwalt mit der Errichtung des Mietvertrages zu beauftragen. Der Rechtsanwalt erweis...