TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 2, April 2019, Seite 20

Die stiftungsrechtliche Rechtsprechung des OGH im Jahr 2018

Johannes Peter Gruber

Der vorliegende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zu diversen Rechtsfragen der Privatstiftung ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen des vergangenen Jahres und fasst diese thematisch geordnet in Leitsatzform zusammen.

1. Allgemeines

1.1. Grundsätzliche Aussagen

Rechtspersönlichkeit: Die Privatstiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr Vermögen ist vom Vermögen des Stifters getrennt. Der Stifter verliert, so die Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0052195 [T5]), mit Errichtung der Stiftung grundsätzlich den Zugriff auf das gestiftete Vermögen (; , 6 Ob 71/18m).

Vorbehaltene Rechte: Der Stifter kann sich aber ein Recht zur (nachträglichen) Änderung der Stiftungserklärung oder zum Widerruf der Stiftung vorbehalten. Dadurch können sich Einflussmöglichkeiten ergeben. Es kommt zu keiner vollständigen Vermögenstrennung. Das Prinzip der vollständigen Trennung der Stiftung vom Stifter ist in diesem Fall nicht verwirklicht (; , 6 Ob 71/18m; vgl auch bereits RIS-Justiz RS0115134 [T5 und T 16]).

Gläubiger: Die Gläubiger des Stifters können nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0120752) die Änderungs- oder Widerruf...

Daten werden geladen...