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AR aktuell 5, Oktober 2018, Seite 33

Rekordstrafen der Europäischen Kommission für Google

Johannes Peter Gruber

Google feiert heuer sein 20-jähriges Bestehen. Die Europäische Kommission hat sich dazu ein besonderes „Geburtstagsgeschenk“ ausgedacht: Sie hat im Juli 2018 über Google die Rekordstrafe von 4,34 Mrd € verhängt. Grund: Google hat gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen und seine Stellung als marktbeherrschendes Unternehmen missbraucht. Google ist darüber hinaus Wiederholungstäter. Bereits ein Jahr zuvor mussten wegen eines ähnlichen Vergehens 2,42 Mrd € gezahlt werden.

1. Wettbewerbsrecht (Kartellrecht)

Der AEUV verbietet allen Unternehmen, den Wettbewerb in der EU zu beschränken. Wettbewerbsbeschränkungen haben nur ein Ziel: Die Kunden sollen einen überhöhten Peis zahlen. Es gibt dazu grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Ein Unternehmen kann seine Mitbewerber (Konkurrenten) als „Feinde“ behandeln und versuchen, sie vom Markt zu verdrängen, oder es kann seine Mitbewerber zu „Freunden“ machen, um gemeinsam höhere Preise zu verlangen. Die Regeln des Wettbewerbsrechts sollen beides verhindern:

  • Ein Unternehmen mit einem Marktanteil von 100 % (sogenanntes Monopol) kann seine Preise selbständig festlegen. Die Bildung eines Monopols ist an sich unbedenklich. Das betreffende Unternehmen is...

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