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AR aktuell 4, August 2018, Seite 12

Das unabhängige Aufsichtsratsmitglied in Kreditinstituten

Wolfgang Sindelar und Bianca Fink

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte gemeinsam mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am die Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (im Folgenden: Fit & Proper-Leitlinien 2017), die unter anderem einen umfangreichen Kriterienkatalog vorsehen, anhand dessen zu prüfen ist, ob Aufsichtsratsmitglieder als formal unabhängig zu qualifizieren sind. Die Anforderung der Unabhängigkeit ist zwangsläufig mit der Frage verbunden, ob sich ein Aufsichtsratsmitglied in einem Interessenkonflikt befindet, und stellt sowohl nationale als auch europäische Kreditinstitute vor neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit.

1. Ausgangslage

Mit den jüngsten Fit & Proper-Leitlinien 2017 legt die EBA nunmehr ihr besonderes Augenmerk auf die Voraussetzungen und Kriterien der formalen Unabhängigkeit von Mitgliedern des Leitungsorgans in Kreditinstituten.

Die EBA erließ auf der Grundlage der CRD IV, konkret Art 91 Abs 12, weiters Art 74 und 88 leg cit, die Fit & Proper-Leitlinien 2017. Damit knüpft die EBA zur Schaffung einheitlicher Aufsichtspraktiken an die EB...

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