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AR aktuell 3, Juni 2018, Seite 30

D&O-Versicherung für den Stiftungsvorstand

Johannes Peter Gruber

Die Directors-and-Officers-Versicherung (kurz: D&O-Versicherung) ist eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schadenersatzansprüche ab, die aus fehlerhaftem Management entstehen. Die Privatstiftung kann eine solche Versicherung für den Stiftungsvorstand abschließen. Sie benötigt dazu aber, wie der OGH jetzt entschieden hat, die Zustimmung des zuständigen Gerichts.

1. Was ist eine D&O-Versicherung?

Wenn die Organmitglieder (Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats) einer Gesellschaft rechtswidrig und schuldhaft handeln, können Geschäftspartner und sonstige Dritte, denen dadurch ein Schaden entsteht, Schadenersatz verlangen. Eine D&O-Versicherung soll die Organmitglieder der Gesellschaft (oder hier: einer Privatstiftung) vor solchen Schadenersatzansprüchen schützen, indem sie diese Ansprüche bezahlt. Im Versicherungsvertrag kann auch vereinbart werden, dass die D&O-Versicherung auch alle Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst mitabdeckt. Dann versichert sie nicht nur das Haftungsrisiko der Organmitglieder, sondern auch das Eigenrisiko der Gesellschaft.

Den praktischen Regelfall bildet heute die Gruppenversicherung, bei der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in i...

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