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AR aktuell 6, Dezember 2017, Seite 29

Wettbewerbsrecht: Die Semperit-Entscheidung

Johannes Peter Gruber

Wie ich im anwaltlichen Alltag immer wieder mit Erstaunen feststellen muss, ist vielen Unternehmen – und sogar großen Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung – nicht bewusst, dass in Österreich seit 2005 ein relativ strenges Wettbewerbsrecht gilt. Bei einem Verstoß gegen dieses Wettbewerbsrecht können Geldbußen in der Höhe von bis zu 10 % des letzten Jahresumsatzes verhängt werden. Die bisher höchste Geldbuße in Österreich musste die SPAR Österreich-Gruppe im Jahr 2015 zahlen (30 Mio €). Aber auch geringere Strafen werden regelmäßig ein ausreichender Grund sein, den Vorstand abzuberufen.

1. Gemeinsamer Markt

Das wichtigste Ziel der EU ist ein gemeinsamer Markt. Ein gemeinsamer Markt ist notwendig, damit die vielen kleinen Volkswirtschaften in Europa mit den großen Märkten der Vereinigten Staaten und Südostasiens (China, Japan, Südkorea) zumindest ansatzweise mithalten können. Ein gemeinsamer Markt setzt voraus, dass alle Unternehmen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen handeln können. Eine Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen ist – nach rund 60 Jahren – auf vielen Gebieten gelungen. So sind zB Zivilrecht und Unternehmensrecht in den EU-Staaten weitgehend gleich. Eine große Hürd...

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