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Datenschutz: Jetzt wird’s ernst!
Die 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in der EU ab dem . Nach rund 40 Jahren halbherzigem Datenschutz wird jetzt Ernst gemacht: Datenschutzvergehen können in Zukunft mit Geldbußen von bis zu 20 Mio € geahndet werden (die bisherige Höchstgrenze lag bei fast lächerlichen 25.000 €). Unternehmen, die Daten verarbeiten (das sind mehr oder weniger alle), müssen bereits jetzt damit beginnen, für die notwendigen technischen und personellen Einrichtungen zu sorgen.
1. Europäische Datenschutzinitiative
Die neue DSGVO ist unmittelbar anwendbar und bedarf keines weiteren innerstaatlichen Umsetzungsaktes.
Die neue DSGVO ist unmittelbar anwendbar und bedarf keines weiteren innerstaatlichen Umsetzungsaktes. Sie enthält allerdings zahlreiche Öffnungsklauseln, die die nationalen Gesetzgeber verpflichten oder berechtigen, bestimmte Bereiche gesetzlich zu regeln. Es wird daher neben der DSGVO weiterhin auch ein österreichisches Datenschutzrecht geben.
Das österreichische Parlament hat heuer im Juli bereits ein neues Datenschutzgesetz beschlossen; es wird gleichzeitig mit der DSGVO in Kraft treten. Österreichisches Recht regelt (nur) die Behördenorganisation, das Verfahren und bestimmte Bereiche, ...