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Kommentar: Bestellerprinzip im Maklergesetz
Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird
Die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG), läuft noch bis . Dieser Ministerialentwurf wird im Folgenden näher beleuchtet und kommentiert.
1. Allgemeines
Die Erläuterungen führen einleitend als Grundlage für das gegenständliche Gesetzesvorhaben die Textierung des Regierungsprogramms 2020 bis 2024 an, wonach, „wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, die Kosten der Maklerin bzw des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden (sollen), der den Auftrag gegeben hat“. Dazu darf aus nüchterner juristischer Sicht festgehalten werden, dass sich auf Grundlage des geltenden Rechts hieraus keinerlei Handlungsbedarf ergibt, zumal auch im Rahmen der Doppelmaklertätigkeit die Maklerkosten immer (nur) vom Auftraggeber bzw von den Auftraggebern übernommen bzw getragen werden.
Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass mittlerweile ein parteiübergreifender Konsens dahingehend herrscht, dass ein „Bestellerprinzip“ nach deutschem Vorbild in Österreich umzusetzen ist. Dass die Erläuterungen aber nicht einmal ansatzweise auf die dort gemachten – vorwiegend negativen – Erfahrungen Bezug ne...