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AR aktuell 2, April 2017, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Der Dialog zwischen Aktionären und dem Aufsichtsrat soll intensiviert werden. Die Novellierung der EU-Aktionärsrechte-Richtlinie steht vor ihrer offiziellen Beschlussfassung. Sie verfolgt folgende Ziele:

  • Einbeziehung der Aktionäre;

  • Einbeziehung der Verwalter von Unternehmenswerten (Finanzintermediäre);

  • Übereinstimmung von Vergütung und Leistungen der Organe;

  • erhöhte Transparenz von Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen;

  • Verbesserung der Transparenz von Transaktionen mit nahestehenden Personen;

  • Erhöhung der Zuverlässigkeit und Qualität von Asset-Managern und Stimmrechtsberatern;

  • Identifizierung der Aktionäre.

Die börsenotierten Aktiengesellschaften haben das Recht, ihre Aktionäre zu kennen. Die Identitätsfeststellung erfolgt über die Depotbanken als Finanzintermediäre. Die Transparenz der Verhaltensweisen der folgenden institutionellen Aktionäre, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater soll offengelegt werde:

  • Lebensversicherer;

  • Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge;

  • professionelle Vermögensverwalter;

  • Stimmrechtsberater.

Sie sollen verpflichtet werden, ihre Anlagestrategien offenzulegen. Die Einbeziehung des Aufsichtsrats findet am stärksten bei der Vergütungspolitik statt. Börse...

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