Einkommensteuergesetz
2022
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§ 124b Z 371 EStG
Übersicht
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Gliederung:
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1. | Allgemeines | ||
2. | Steuerbefreiung für Betriebsveranstaltungen | ||
3. | Gutscheine | ||
4. | KommSt, DB, SozVers |
Kommentar
1. Allgemeines
Da die Abhaltung von Betriebsveranstaltungen (insb Weihnachtsfeiern) im Jahr 2020 auf Grund der Corona-Krise und des Betretungsverbotes für Gastgewerbebetriebe (§ 7 COVID-19-SchutzmaßnahmenVO, BGBl II 2020/463) nicht möglich war, ermöglichte der Gesetzgeber mit der Ausgabe von steuerfreien Gutscheinen eine Alternative.
Daher werden gem § 124b Z 371 Gutscheine, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bzw seiner Arbeitnehmerin gewährt, bis zu einem Betrag von 365 € steuerfrei gestellt. Dies gilt jedoch nur, sofern der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr 2020 nicht bzw nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde.
Der Freibetrag von max 365 € steht daher auch dann voll zu, wenn schon zuvor eine Betriebsveranstaltung stattgefunden hat, aber die 365 € nicht voll ausgeschöpft worden sind; eine Gegenrechnung ist damit nicht nötig. Dies soll der Verwaltungsvereinfachung dienen.
2. Steuerbefreiung für Betriebsveranstaltungen
Nach § 3 Abs 1 Z 14 ist der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ...