Einkommensteuergesetz
2022
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§ 94a EStG
Aktuelle Hinweise
(13. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BudBG 2009; BGBl I 2009/52)
In § 94a Abs 1 lauten die Z 1 und 2:
„1. Der zum Abzug Verpflichtete ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Tochtergesellschaft), an deren Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital eine unter die Z 3 fallende Muttergesellschaft nachweislich in Form von Gesellschaftsanteilen unmittelbar zu mindestens einem Zehntel beteiligt ist.
„2. Bei den Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.“
Die Neuregelung tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (113 BlgNR XXIV. GP):
Die Entlastung von Kapitalertragsteuer an der Quelle war bisher auf die Rechtsform der Kapitalgesellschaft eingeschränkt. Aus Gleichheitsgründen und im Hinblick auf die Mutter-Tochter- Richtlinie soll sie nunmehr auch bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften möglich sein.
(9. Lieferung, Stand )
Änderung du...