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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 22. Ergänzungslieferung

2022

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 86 EStG — Lohnsteuerprüfung

Kirchmayr/ Brameshuber

Aktuelle Hinweise

(Covid-Bestimmungen, Stand )

Änderung durch BGBl I 2020/54

§ 86 Abs 1 lautet:

„(1) Dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81) obliegt die Prüfung der Einhaltung aller für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr

1. der Lohnsteuer,

2. der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1, Z 4 und Z 5 zweiter Fall

sowie die für die Erhebung

3. des Dienstgeberbeitrages (§ 41 FLAG) und

4. des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (§ 122 Abs. 8 Wirtschaftskammergesetz 1998)

maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (Lohnsteuerprüfung) nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge – PLABG, BGBl. I Nr. 98/2018. Es hat sich für die Durchführung der Prüfung des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge zu bedienen.“

In-Kraft-Treten:

§ 86 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2020/54, tritt mit in Kraft (§ 124b Z 354).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zum Initiativantrag (IA 480/A BlgNR XXVII. GP):

Die Modalitäten für die Prüfung lohnabhängiger Abgaben ergeben sich aus dem PLABG. Dieser Umstand wird berücksichtigt.

(21. Lieferung, ...

Einkommensteuergesetz

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