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Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeperson
iFamZ 2023/22
Eine Krisenpflegeperson hat nur dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn sie ein bestimmtes Krisenpflegekind mindestens 91 Tage in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut; die Zeiten der Betreuung mehrerer Krisenpflegekinder hintereinander werden nicht addiert.