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Teilwertabschreibungen auf hergestellte Eigentumswohnungen
immo aktuell 2022/12
S. 76§ 6 Z 1 und 2 EStG
Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass der Teilwert nicht unter den Anschaffungskosten liegt, weil von einem Unternehmer angenommen werden kann, dass er – Fehlmaßnahmen ausgenommen – grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist. Die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist deshalb grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige dartun kann, dass und in welcher Höhe zwischen Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag wesentliche Umstände eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, dass am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungskosten in nicht unerheblichem Umfang unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen oder dass sich die Anschaffung als Fehlmaßnahme erwiesen hat ().
Sachverhalt: Die Revisionswerberin, eine GmbH, errichtete eine Wohnanlage (Fertigstellung im Jahr 2017) mit Eigentumswohnungen, welche bis auf zwei Wohnungen auch verkauft wurden. Nachdem ein Verkauf der Wohnungen gescheitert war, vermietete die GmbH die beiden Wohnungen. Die beiden Wohnungen sowie die Kfz-Abste...