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AR aktuell 1, Februar 2016, Seite 31

Literaturrundschau

Über Risikofaktoren in Kapitalmarktprospekten

Michael Barnert

Im Interesse des Anlegerschutzes sind Emittenten verpflichtet, alle relevanten Informationen über die wirtschaftliche Situation und die Zukunftsaussichten ihres Unternehmens offenzulegen. In Kapitalmarktprospekten erfolgt dies unter anderem durch die Beschreibung von Risikofaktoren. Roman Hager setzt sich in seinem Beitrag in ecolex 2015, 1059 mit der Frage auseinander, ob ausführliche Listen mit (abstrakten) Risikofaktoren im Lichte des Anlegerschutzes und zur Vermeidung von Prospekthaftung erforderlich und sinnvoll seien.

Eingangs erläutert der Autor, dass die Entwicklung eines Unternehmens von einer Vielzahl von unternehmensinternen und -externen Faktoren abhängt, deren Einschätzung dem potenziellen Investor im Rahmen der Risikofaktoren im Kapitalmarktprospekt durch den Emittenten darzustellen ist. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird erörtert, dass standardisierte Informationspflichten gegenüber Anlegern erstmals 1989 durch die Prospekthaftung des BörseG eingeführt wurden. Aktuell werden die Prospektpflicht und die schematische Strukturierung des Prospekts durch die Prospektrichtlinie und die Prospektschemaverordnung geregelt. Letztere definiert die Risikofaktoren in Art 2 ...

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