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AR aktuell 5, Oktober 2015, Seite 2

„Konstruktionsfehler“ in geplanter Aktionärsrechte-Richtlinie

Martin Winner

Univ.-Prof. Dr. Martin Winner erklärt im Interview, warum er das vorliegende EU-Konzept für die Einbindung des Aufsichtsrats in die Vergütungspolitik für besser und das für Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen für weniger gelungen hält. Einen Großaktionär mitbestimmen zu lassen, ob Geschäfte mit diesem angemessen sind, hält er für falsch.

Kurzbiografie


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Univ.-Prof. Dr. Martin Winner hat zuerst Handelswissenschaften und danach Rechtswissenschaften studiert. Bis zu seiner Habilitation 2007 war er – mit Unterbrechungen – Universitätsassistent an der WU Wien im Unternehmensrecht bei Univ.-Prof. Dr. Peter Doralt. Winner ist an der WU Wien Professor für Unternehmensrecht, Vorstand des Departments für Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht sowie Vorstand des Forschungsinstituts für Mittel- und Osteuropäisches Wirtschaftsrecht. Und er ist Vorstand der österreichischen Übernahmekommission.

Kommenda:Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie in mehreren Punkten abgeschwächt. Wird die Richtlinie damit wahrscheinlicher?

Winner: Ja, natürlich. Ich glaube nur, es war...

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