Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 156. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2022

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Doppelbesteuerung - Stand: Jänner 2022

III. Einkunftsarten

1. Allgemeines

20Einkünftequalifikation. Eine Einkünftequalifikation ist zum einen nach dem Recht des Anwendestaates vorzunehmen. Die Abk. nehmen insoweit auf die innerstaatl. Einkünftequalifikation keinen Einfluss (vgl. Rz. 8), dh. innerstaatl. gesehen bleiben zB die von einer OHG erzielten Dividenden oder Zinsen auch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn auf sie abkommensrechtl. gesehen Art. 10 oder Art. 11 anzuwenden ist (vgl. RFH v. VI A 981/34, RStBl. 1935, 1160). Daneben ist davon losgelöst eine Einkünftequalifikation nach Abkommensrecht vorzunehmen (Haase3 Einleitung Rz. 101). Sie dient der Abgrenzung der Besteuerung durch die beiden Vertragsstaaten und ist schon deshalb mit der innerstaatl. Einkünftequalifikation nicht deckungsgleich (H. Fischer in G/K/G/K, Art. 6 Rz. 178). Äußerlich wird dies an der Tatsache deutlich, dass das dt. innerstaatl. Recht sieben (§ 2 Abs. 1 EStG) und das MA vierzehn Einkunftsarten (Art. 6–8, Art. 10–21 ohne Art. 14 aF) enthält. Die abkommensrechtl. Einkunftsarten dienen nur der Anwendung des DBA; sie wollen nach innerstaatl. Steuerrecht bestehende Besteuerungsansprüche begrenzen, jedoch keine (weitergehenden) innerstaatl. Besteuerungs...

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