Doppelbesteuerung
2022
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I. Die Rechtsentwicklung
1. Vorgängerabkommen
1 Die enge und vielfältige dt.-österr. Wirtschaftsverflechtung drängte von Anfang an dazu, den vertraglichen Doppelbesteuerungsschutz auch auf die Erbschaftsbesteuerung auszudehnen. Erleichternd wirkte dabei naturgem. die weitgehende Gleichförmigkeit der dt. und österr. Erbschaftsbesteuerung. Die auf den am geschlossenen „Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Abgaben von Todes wegen“ (dRGBl. II 1923, 98, öBGBl. 1923/288) zurückgehende Abkommensregelung wurde nach der Wiedererstehung Österreichs durch Vereinbarung zw. Deutschland und Österreich von 1951 für wieder anwendbar erklärt, konnte aber den Nachkriegsverhältnissen nicht mehr gerecht werden. Deshalb wurde parallel zur Vermeidung der DBest. bei den Ertrag- und Vermögensteuern auch ein neues Abk. für das Gebiet der Erbschaftsbesteuerung ausgehandelt, das 1954 gleichzeitig mit dem Abk. auf dem Gebiete der Einkommen- und Vermögensteuern (dBGBl. II 1955, 750, öBGBl. 1955/221) und dem Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabe...