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AR aktuell 1, Februar 2014, Seite 8

Die Wirkung der Entlastung bei der Aktiengesellschaft

Jürgen Kittel und Adolf Peter

Der Beschluss über die Erteilung der Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zählt alljährlich zu den Hauptaufgaben der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Die Autoren zeigen die Bedeutung der Entlastung auf und gehen in Bezug auf die Entlastung insbesondere auf die Unterschiede bei börsenotierten und nicht börsenotierten Aktiengesellschaften ein.

1. Allgemeines zur Entlastung

1.1. Begriff und Verfahren

Gemäß § 104 Abs. 2 Z 3 AktG hat die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mittels Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu entscheiden. Hinsichtlich des Aufsichtsrates werden vom Entlastungsbeschluss sowohl die Kapitalvertreter als auch die Arbeitnehmervertreter erfasst. Mit der Entlastung billigt die Hauptversammlung die Verwaltung für die Vergangenheit und bezeugt gleichzeitig auch das Vertrauen für die Zukunft.

In Bezug auf die Kompetenz gemäß § 104 Abs. 2 Z 3 AktG handelt es sich um eine ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung, die unter keinen Umständen auf ein anderes Organ delegiert werden kann. Gemäß § 121 Abs. 2 i. V. m. § 104 Abs. 2 Z 3 AktG bedarf der Entlastungsbeschluss der einfachen Stimmenmehrheit. Die Satzung kann auch eine höhere Mehrh...

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