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AR aktuell 6, Dezember 2012, Seite 31

Literaturrundschau

Haftung von Geschäftsführern undVorständen im Verwaltungsstrafrecht

Michael Barnert

Verwaltungsrechtliche Vorschriften sowie Verwaltungsstrafbestimmungen finden sich in vielen für Unternehmen relevanten Gebieten des Wirtschaftsrechts. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Robert Keisler in seinem Beitrag in ecolex 2012, 952 mit der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen bei Nichteinhaltung von verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Vorschriften.

Zunächst erläutert der Autor die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei juristischen Personen. Gemäß § 9 Abs. 1 VStG besteht für juristische Personen eine besondere Regelung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung, wonach für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, – sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen – strafrechtlich grundsätzlich verantwortlich ist, wer zur Vertretung nach außen befugt ist. Demnach sind bei juristischen Personen die natürlichen Personen des satzungsmäßigen Vertretungsorgans, sohin also vor allem die Vorstandsmitglieder einer AG und die Geschäftsführer einer GmbH, als Adressaten der verwaltungsstrafrechtlichen Norm anzusehen.

Im nächsten Teil verweist Keisler auf den im VStG geltenden strengen Verschuldensmaßstab, wonach, – so...

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