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Rechtsprobleme bei Abberufung des Stiftungsvorstands
Bei der Abberufung des Stiftungsvorstands tauchen in der Praxis ganz unterschiedliche Fragen auf. Das beginnt mit der Interessenkollision bei laufendem Abberufungsverfahren und geht über die Frage, ob die Abberufung durch den Sachwalter gerichtlicher Genehmigung bedarf, bis hin zum Problem, ob die Handhabung der Thesaurierung einen Abberufungsgrund darstellt. Der folgende Beitrag untersucht aber auch, ob ein freies, willkürliches Recht der Abberufung des Stiftungsvorstands diskutabel ist und wie weit das Vorstandshandeln etwa durch einen Beirat determiniert werden darf.
1. Einleitung
Inwieweit andere Stiftungsorgane Einfluss auf die Abberufung des Stiftungsvorstands – und damit auf Gestion und Geschick der Privatstiftung – nehmen können, ist eine der umstrittensten Rechtsfragen der letzten Jahre. Unabhängig davon, welche Position man in der Abberufungsfrage im Einzelnen vertritt, an einem zentralen Grundsatz des Privatstiftungsrechts kommt man nicht vorbei: dem unabänderlichen Auftrag des Stifters an den Vorstand, durch die Führung der Stiftungsgeschäfte den Stiftungszweck zu erreichen. Diesem Ziel hat der Stiftungsvorstand seine gesamte Tätigkeit unterzuordnen.