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AR aktuell 4, August 2012, Seite 30

Literaturrundschau

Vorstandshaftung bei Vertrauen auf unrichtigen Reichsrat

Michael Barnert

Anhand einer aktuellen Entscheidung des deutschen BGH (, II ZR 234/09) diskutieren die beiden Autoren Alexander Schopper und Mathias Walch in ihrem Beitrag in GES 2012, 215, in welchen Fällen das Vertrauen auf eine falsche Rechtsberatung Vorstandsmitglieder von deren Haftung gegenüber der Gesellschaft befreien könne.

Eingangs wird der zugrunde liegende Sachverhalt referiert: Der BGH hatte die Durchführung einer Kapitalerhöhung bei einer AG in der fallgegenständlichen Ausgestaltung (durch Verzicht auf die Rückgabe geliehener eigener Aktien) als rechtlich unzulässig qualifiziert, was den Insolvenzverwalter der AG veranlasste, einen Haftungsprozess gegen den ehemaligen Vorstand zu führen. Der Argumentation des ehemaligen Vorstands, man habe sich auf den erteilten Rechtsrat einer renommierten Anwaltskanzlei verlassen, war der BGH nicht gefolgt und hatte das Verschulden des Vorstands bejaht.

Zunächst gehen die Autoren auf den einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstab und die erforderlichen Rechtskenntnisse eines Vorstandsmitglieds ein. Der objektive Sorgfaltsmaßstab von § 84 Abs. 1 AktG, wonach die Geschäftsführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auszuüben sei, entspreche ...

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