Doppelbesteuerung
2020
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Art. 30 Nebenurkunden (ohne Entsprechung im MA)
Das beiliegende Protokoll ist Bestandteil des Abkommens.
Bearbeiter: Dr. Markus C. Stefaner
Schrifttum:
Djanani Internationales Steuerrecht (1998) 2. Aufl.; Philipp/H. Loukota/Jirousek Internationales Steuerrecht, Art. 30 DBA BRD, 21. Lfg.; Runge Entwicklungstendenzen zum DBA Österreich-Deutschland, SWI 1997, 191 ff.; Sutter/Burgstaller Der S. 213Manager im DBA-Recht in Gassner/Lang/Lechner/Schuch (Hrsg.) Arbeitnehmer im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, 2003 S. 49 ff.
I. Übereinstimmung mit dem MA
1Art. 30 hat keine Entsprechung im MA. Im MA ist dieser auch nicht erforderl., da es keine Zusatzurkunden enthält. Protokolle enthalten idR v. a. technische Ergänzungen (vgl. Runge SWI 1997, 191) und stellen daher primär eine Auslegungshilfe dar (vgl. Sutter/Burgstaller in Gassner/Lang/Lechner/Schuch (Hrsg.) Arbeitnehmer S. 83).
II. Abweichung vom MA
1. Zielsetzung
2Im Gegensatz zur Zielsetzung der meisten Prot. enthält das Prot. zum neuen Abk. detaillierte Regelungen, die teilweise über den Charakter einer Interpretationshilfe hinausgehen und eigenständige normative Bedeutung haben. Offenbar diente das Prot. dazu, Kompromisse, die nicht mehr zu einer ...