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AR aktuell 2, April 2012, Seite 16

Der Company Secretary in englischen Gesellschaften

Helmut Kern

„Eine feine Sache, so ein company secretary!“ – Ich sitze mit meinem Aufsichtsratskollegen P. in der Flughafenlounge auf dem Rückweg von unserem ersten board meeting unter englischer Unternehmensgesetzgebung. Im Vereinigten Königreich gilt das monistische System, das zwischen executive und non-executive directors statt zwischen Vorstand und Aufsichtsrat (im dualen System) unterscheidet. Ein fixer Bestandteil dieses Systems ist der company secretary, oft mit „Schriftführer“ oder „Gesellschaftssekretär“, besser mit „Generalsekretär“ übersetzt.

1. Welche Erleichterung!

P. ist von der Funktion des company secretary ebenso begeistert wie ich: „Ein hochrangiger, weitgehend unabhängiger Manager als Bindeglied zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, der nicht nur alle Governance-Anforderungen im Griff hat, sondern auch noch die Sitzungen vorbereitet und protokolliert, das erspart uns viel Arbeit.

Und tatsächlich: Der company secretary ist im leicht zu Bürokratie neigenden englischen System eine der besten, effizientesten und effektivsten Einrichtungen.

Bis 2008 war die Einrichtung eines Generalsekretärs in allen Gesellschaften im Vereinigten Königreich (und auch in anderen Ländern, überwiegend in...

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