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AR aktuell 1, Februar 2012, Seite 20

Zur Vereinbarkeit von gleichzeitiger Prüfung- und Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers

Empirische Befunde einer Befragung von Aufsichtsräten

Carina Öppinger

Der österreichische Gesetzgeber beschränkt in diversen Gesetzesstellen die Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung durch denselben Wirtschaftsprüfer. Inwieweit diese gegenwärtig gültigen gesetzlichen Regelungen als zweckmäßig befunden werden, sollen die Ergebnisse einer jüngst durchgeführten Befragung von österreichischen Aufsichtsräten zeigen.

1. Problemstellung

Aufgabe des Abschlussprüfers ist es, ein Urteil über die Normenkonformität von Abschlüssen und Lageberichten zu treffen, wodurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Abschluss gestärkt werden soll. Dies kann jedoch nur erfüllt sein, wenn der Abschlussprüfer ein objektives Prüfungsurteil abgibt, und somit bei der Urteilsbildung unabhängig und unbefangen ist. Ein Prüfungsurteil, auf welches der Abschlussadressat nicht vertrauen kann, ist für ihn wertlos. Keiner der die Unabhängigkeitsdiskussion betreffenden Problembereiche wird dabei so kontrovers beurteilt wie die Frage der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung. Gerade aktuell ist im Zuge der Veröffentlichung des Grünbuches der EU-Kommission zur Abschlussprüfung am diese Thematik wieder verstärkt in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. So zieht die EU-Kommission, neb...

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