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AR aktuell 5, Oktober 2011, Seite 5

Wie können die Aktionäre in der Hauptversammlung zu ihrem Recht (zu ihrer Dividende) kommen?

Leo W. Chini

Im vorliegenden Beitrag werden exemplarisch einige Konfliktfelder aufgezeigt, die in einer Hauptversammlung zwischen Aktionären und Gesellschaftsorganen auftreten können.

1. Problemstellung

Immer mehr Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften werden zu Zentren rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Vorständen, Aufsichtsräten, Abschlussprüfern einerseits und den Aktionären andererseits. Vielfach verstehen die Organe ihre Position darin, die Gesellschaft vor den Aktionären zu schützen.

§ 70 Abs. 1 AktG lautet:

Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert.

Dass Gruppen von Minderheitsaktionären nicht genannt werden, dass nur von Interessen ,der Aktionäre‘ schlecht hin die Rede ist, muss respektiert werden. Einen Minderheitsschutz in dieser Beziehung kann es nur insoweit geben, als ihn das Gesetzt ausdrücklich vorsieht. Ansonsten müssen die Interessen des Mehrheitsaktionärs – bei Vorhandensein eines solchen – die Richtschnur, freilich im Zusammenwirken mit anderen Zielvorgaben, abgehen.

Offensichtlich fällt es den Organe...

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