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AR aktuell 5, Oktober 2011, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die Umsetzung von Basel II in europäisches Recht kommt in die Phase der parlamentarischen Diskussion. Im Gegensatz zu den bisherigen Umsetzungen in Form von Richtlinien wird diesmal der wesentliche Teil für die Berechnung der Eigenmittelerfordernisse, ausgenommen die Kapitalpuffer, in Form einer Verordnung dem EU-Parlament zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Die restlichen Bestimmungen finden sich wie bisher in einer Richtlinie, die einer nationalen Umsetzung bedarf, während die Verordnung ohne nationale Umsetzung und nationale Beschlussfassung sofort in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden muss.

Hinsichtlich der Verordnung gibt es somit keine Möglichkeit, auf die nationalen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Letztlich erfordert dies auch, dass das BWG so angepasst wird, dass es mit der Verordnung übereinstimmt. Dies bedeutet, dass auch dort der Bezug auf nationale Gegebenheiten weitgehend verloren geht. Der Grundsatz der Subsidiarität wird durch diese Vorgangsweise extrem verletzt. Gerade Österreich mit seinem traditionell hohen Anteil an Kreditfinanzierung in den Unternehmen wird durch diese Verordnung mit deutlich höheren Eigenmittelerfordernissen und damit deutlich...

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