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M&A: Share Deal und Asset Deal aus ertragsteuerlicher Sicht
Im Rahmen des Unternehmenserwerbs stehen den Vertragsparteien zwei grundsätzliche Transaktionstypen zur Verfügung: der Share Deal bzw. der Asset Deal. Neben zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen bestehen zwischen den beiden Erwerbstypen wesentliche steuerrechtliche Unterschiede, welche in der Folge systematisch dargestellt werden. Aufgrund der Neuregelung der Besteuerung der Kapitalerträge haben sich für natürliche Personen und Personengesellschaften ab wesentliche Änderungen ergeben.
1. Interessenlagen der Vertragsparteien
Wie in vielen Bereichen sind auch die Interessenlagen bei der Entscheidung für einen Share Deal bzw. Asset Deal für Käufer und Verkäuferseite nicht gleichgelagert.
Wie in vielen Bereichen sind auch die Interessenlagen bei der Entscheidung für einen Share Deal bzw. Asset Deal für Käufer und Verkäuferseite nicht gleichgelagert. Entweder findet daher eine Gesamtoptimierung der Deal-Struktur statt oder die Entscheidung fällt im Rahmen des Verhandlungsprozesses nach Verhandlungsmacht der Partner. Die wesentlichen Ziele von Käufer- bzw. Verkäuferseite lassen sich systematisch wie folgt darstellen:
1.1. Wesentliche Ziele der Verkäufer
Minimierung der Veräuße...