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Neues zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Mit dem soeben erschienenen Grünbuch der Europäischen Kommission „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ vom startet die Kommission (unter anderem) eine neue Initiative zur Verbesserung der Corporate Governance im Aufsichtsrat. Ziel des Grünbuchs ist es, das „Vertrauen der Bürger in den Binnenmarkt“ aufzubauen und „die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken“. Dabei legt das Grünbuch unter anderem Augenmerk auf Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen. Diese sollen wirksamer, leistungsfähiger und kritischer gemacht werden. Der Aufsichtsrat soll dem Vorstand „Paroli bieten können“. Der folgende Beitrag führt die von der Europäischen Kommission geforderten Punkte im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats an und gibt dabei Einblick in die geltende Rechtslage.
1. Einleitung
Grünbücher sind rechtlich nicht verbindliche Dokumente der Europäischen Kommission und sie sind als solche nicht verpflichtend ins nationale Recht umzusetzen. Sie dienen im Wesentlichen als Diskussionsgrundlage mit dem Ziel, eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion auf einem Gebiet herbeizuführen. Das gegenständliche Grünbuch startet diese Diskussion durch gezielte Frag...