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Editorial
Gemäß Zeitungsberichten (vgl. Financial Times Europe vom , S. 1) liegt der erste Entwurf zur Umsetzung von Basel III in eine EU-Richtlinie vor. Die vom BCBS erarbeiteten Vorschläge haben wir bereits im vergangenen Oktober dargestellt (vgl. Chini, Neue Mindestkapitalanforderungen für Banken, Aufsichtsrat aktuell 5/2010, 24). Die wesentlichsten Änderungen der Eigenmittelmindesterfordernisse bestehen im Folgenden:
Erhöhung des Kernkapitals;
Nichtanrechnung der hybriden Eigenmittelinstrumente;
Eröffnung nationaler Spielräume;
reduzierte Eigenmittelanrechnung bei der Beteiligung an Versicherungsgesellschaften (maximal 10 %).
Während die US-Banken bis heute nicht gesetzlich verpflichtet sind, Basel II umzusetzen, befürchten die EU-Kreditinstitute erhebliche Wettbewerbsnachteile, wenn sie Basel III umsetzen und die US-Banken nicht einmal noch Basel II umgesetzt haben. Darüber hinaus kann das zentrale Problem der Trennung von Kredit- und Marktrisiken durch den Ansatz von Basel III nicht gelöst werden. Selbst bei der Umsetzung der erhöhten Anforderungen von Basel III ist eine Gefährdung der volkswirtschaftlichen Funktion der Kreditinstitute durch Marktrisiken nach wie vor gegeben. Die geforderte...