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Die neue Vermögenszuwachssteuer
Steuerrechtliche Auswirkungen und wirtschaftliche Effekte – eine erste Analyse
Einen zentralen Punkt des Budgetbegleitgesetzes 2011 stellt die sog. Vermögenszuwachssteuer dar. Bisher wurden im Wesentlichen nur laufende Erträge aus Einlagen und Wertpapieren besteuert (Veräußerungsgewinne, wenn die Wertpapiere kürzer als ein Jahr gehalten wurden, bzw. die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betrug). In der Folge sollen die wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen und Effekte der Steuer auf den Wertzuwachs, soweit bereits abschätzbar und ersichtlich, in ihrem systematischen und teleologischen Umfeld untersucht und näher analysiert werden.
1. Konzeption der Vermögenszuwachssteuer
Die Steuer soll zeitlich unbegrenzt und unabhängig von der Behaltedauer den Wertzuwachs von Finanzvermögen erfassen. Die Erhebung im Abzugswege soll die Entrichtung der Einkommensteuer auf Substanzgewinne sicherstellen.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen nunmehr
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital,
Einkünfte aus der realisierten Wertsteigerung von Kapitalvermögen und
Einkünfte aus Derivaten.
Weiters ist in Zukunft die bisher (für die Steuerpflicht) wesentliche Abgrenzung zwischen Früchten bzw. Erträgnissen und Substanzzuwächsen insoweit bedeutungslos, ...