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AR aktuell 3, Juni 2010, Seite 31

Literaturrundschau

Die Wahl des Aufsichtsrates bei der AG

Michael Barnert

Durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 haben sich auch hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern von Aktiengesellschaften einige Änderungen ergeben, die in der Praxis zu beachten sind. Maria Doralt untersucht in ihrem Beitrag in RdW 2010, 269 diese Änderungen und gibt jeweils Hinweise auf die praktische Vorgangsweise bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Im ersten Teil ihres Artikels geht Doralt auf die sich im Zusammenhang mit der Einberufung der Hauptversammlung ergebenden Fragen ein. Die Autorin stellt klar, dass die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern in der Tagesordnung angekündigt werden muss und durch die Formulierung des Tagesordnungspunktes der Rahmen des zulässigen Beschlussinhalts abgesteckt wird. Nach Doralt ist der Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat“ jedenfalls zulässig, während die allgemeine Ankündigung „Aufsichtsratsangelegenheiten“ nicht ausreichend wäre. Ebenso wäre es nach Ansicht der Autorin nicht zulässig, in der Tagesordnung bestimmte Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat anzuführen, weil dadurch alternative Beschlussvorschläge und das Antragsrecht der Aktionäre beschränkt würden.

Im zweiten Teil geht Doralt auf die Notwendigkeit...

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