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Das ADG 2009 und der Informationsaustausch nach OECD-MA
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem neuen ADG und mit der Frage, unter welchen Vorrausetzungen eine steuerliche Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung Abhilfe schaffen kann.
1. Einleitung
Das ADG entfaltet keine Rechtswirkungen für Auskunftsersuchen im Inland, da § 38 BWG zum Schutz des Bankgeheimnisses für inländische Bankkunden unverändert weiter bestehen bleibt.
Mit Beschluss des Nationalrates vom wurde das Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Das ADG ist die innerstaatliche Grundlage für den bilateralen steuerlichen Informationsaustausch zwischen den OECD-Mitgliedstaaten. Am haben Österreich, die Schweiz und andere Staaten mit Bankgeheimnis dem internationalen Druck der G20-Staaten nachgegeben und ihren Vorbehalt zu Art. 26 Abs. 5 OECD-MA zurückgezogen. Dies hat für Österreich zur Folge, dass die zwischen Österreich und den anderen OECD-Staaten abgeschlossenen DBA an den gelockerten steuerlichen Informationsaustausch angepasst werden müssen. Das ADG entfaltet keine Rechtswirkungen für Auskunftsersuchen im...