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AR aktuell 6, Dezember 2009, Seite 4

Ist die Insolvenzrechtsreform gescheitert?

Herbert Hochegger

Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dem vom Justizministerium zur Begutachtung versandten Entwurf eines Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2009 (IRÄG 2009) kritisch auseinander.

1. Allgemeine Anmerkungen

Dass die Einführung eines zeitgemäßen Sanierungsrechts unbedingt notwendig ist, ist unstrittig, insofern sind die Bestrebungen, das geltende Insolvenzrecht durch die Einführung eines Sanierungsverfahrens zu ergänzen, uneingeschränkt zu begrüßen.

Dass die Einführung eines zeitgemäßen Sanierungsrechts unbedingt notwendig ist, ist unstrittig, insofern sind die Bestrebungen, das geltende Insolvenzrecht durch die Einführung eines Sanierungsverfahrens zu ergänzen, uneingeschränkt zu begrüßen. Das vorläufige Scheitern dieser Bemühungen soll jedoch nicht dazu führen, diese Bestrebungen im Sande verlaufen zu lassen. Vielmehr bietet dieser Umstand die Chance, zu einem Neubeginn („fresh start“).

Gerät ein Unternehmen in die Krise, ist vorerst eine Fehlerquellenanalyse zu erstellen, dies gilt auch für die Insolvenzrechtsreform, weshalb zu prüfen ist, aus welchen Grün den diese vorläufig zurückgestellt wurde.

Ausschlaggebend dafür war die beabsichtigte Änderung des Anfechtungsrechts. Es war vorausz...

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