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AR aktuell 5, Oktober 2008, Seite 1

Editorial

Leo Chini

„Ist diese Bank noch eine Bank?“ Wie den Medien zu entnehmen war, hat ein Rechtsanwalt namens der Gläubiger einer Bank an die Finanzmarktaufsicht die Frage gerichtet, ob ein bestimmtes Kreditinstitut die Bedingungen des Bankwesengesetzes nach wie vor erfüllt und daher noch ein Kreditinstitut ist. Es ist die Voraussetzung dafür, dass die Gläubiger hinsichtlich ihrer Forderungen einigermaßen sicher sein können. Die Antwort der Finanzmarktaufsicht: „Amtsgeheimnis“. Auch ein weiteres Schreiben an den zuständigen Bundesminister wurde gleich lautend mit „Amtsgeheimnis“ beantwortet.

Wie sich die Gläubiger angesichts einer derartigen Aussage fühlten, kann wohl leicht nachvollzogen werden. Die Frage, wozu mit einem doch beachtlichen finanziellen Aufwand eine Aufsicht über Kreditinstitute von Finanzministerium, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank durchgeführt wird, bleibt angesichts derartiger Aussagen unbeantwortet.

Der rechtliche Hintergrund ist, dass aufgrund der laufenden Meldungen nur die Finanzmarktaufsicht und die Nationalbank darüber informiert sind, ob die nach dem Bankwesengesetz täglich erforderliche Mindesteigenmittelausstattung erfüllt ist. Diese ist letztlich Voraussetzung für das Behalten der Konzession. Für ...

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