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URÄG 2008: Neue Aufgaben für den Prüfungsausschuss
Das URÄG 2008 ist beschlossen und veröffentlicht. Nun gilt es, dieses Gesetz sinnvoll umzusetzen. Besonders die neue Aufgabe für den Prüfungsausschuss, das Interne Kontrollsystem (IKS), gegebenenfalls das Interne Revisionssystem, und das Risikomanagementsystem der Gesellschaft zu überwachen, wirft noch wesentliche Fragen auf.
1. EU-Abschlussprüfungsrichtlinie und URÄG 2008
Ziel der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie bildete das Bestreben der EU Kommission, das Vertrauen in die Finanzberichterstattung zu stärken. Auslöser dafür waren unter anderem die bekannten Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche in Europa sowie die Vorgaben aus den USA, wo seit der Einführung des Sarbanes-Oxely Act im Jahr 2002 umfangreiche neue Regeln zur Verbesserung der Finanzberichterstattung gelten. Unter anderen führte dieses Gesetz in Abschnitt 404 die Verpflichtung zu einer internen (durch das Management) und externen (durch den Abschlussprüfer) Überprüfung des IKS über die Finanzberichterstattung ein. Eine Verpflichtung, die nicht zuletzt wegen der damit verursachten hohen Kosten in Kritik geraten ist. Zielgruppen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie sind die Unternehmen und deren Management, die Abschlu...