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AR aktuell 3, Juni 2007, Seite 6

Die Kooperation zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer als wichtiger Beitrag zu einer hochqualitativen Abschlussprüfung

Leopold Kraßnig

Im Zuge der nationalen und internationalen Bilanzskandale der letzten Jahre wurde die Qualität der Abschlussprüfung in der Öffentlichkeit vielfach kritisiert. Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem GesRÄG 2005 darauf reagiert, indem er unter anderem den Aufsichtsrat in die Jahresabschlussprüfung stärker einbindet und mit mehr Kompetenzen ausstattet. Die Praxis hat jedoch inzwischen gezeigt, dass weder der Aufsichtsrat noch der Jahresabschlussprüfer die neuen Möglichkeiten im gebotenen Ausmaße im gegenseitigen Interesse, und vor allem zur Verbesserung der Qualität der Jahresabschlussprüfung, voll ausnutzen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Möglichkeiten der formellen und informellen Kontaktnahme zwischen Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsrat von der Auftragserteilung bis hin zur Berichterstattung nach Beendigung der Jahresabschlussprüfung.

1. Wahl des Abschlussprüfers

Um schon von Beginn an die Kooperation zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer zu optimieren, ist es wichtig, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit hat, den Wirtschaftsprüfer seines Vertrauens zu wählen. Der Gesetzgeber hat dafür in § 270 UGB und in § 92 Abs. 4a AktG für den Aufsichtsrat verbesserte Grundlagen geschaffen. Börsenoti...

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