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Editorial
Das Handelsblatt hat in seinen Ausgaben vom 28. 4. und je einen Artikel auf der Titelseite den Aufsichtsräten gewidmet. Leider waren es wieder einmal mahnende Worte an die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Entwicklung in einzelnen deutschen Aktiengesellschaften ist eine ausreichende Begründung für diese Mahnungen, denen wir uns ja auch wiederholt angeschlossen haben. Leider gelingt es nach wie vor weder in Deutschland noch in Österreich, das tatsächliche Verhalten der Aufsichtsratsmitglieder an das Soll-Verhalten anzupassen. Der entscheidende Fehler beginnt bei der Auswahl der zu bestellenden Aufsichtsratsmitgliedern. Nach wie vor steht deren Anpassungsfähigkeit an gegebene Machtstrukturen gegenüber deren Qualifikation im Vordergrund. Die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder wird nach wie vor von den betroffenen Vorständen bestimmt, statt von den Eigentümervertretern und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern. Dazu zwei aktuelle Beispiele:
Beispiel 1: Ein hervorragend qualifiziertes und aktives Aufsichtsratsmitglied wird gebeten, seine Tätigkeit zu beenden, weil es nicht die parteipolitische Linie des Vorstandes repräsentiert und sein Mandat frei, ohne irgendwelche Zwänge...