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Die Ermittlung der Bonität von Unternehmen durch den Internen Rating-Ansatz
Mit der nationalen Umsetzung der EU-Kapitaladäquanzrichtlinie III, die ihrerseits die Transformation von Basel II im EU-Recht vorgenommen hat, sind im Rahmen des Bankwesengesetzes (BWG) alle rechtlichen Voraussetzungen für eine neue Form der Bonitätsbeurteilung von Privatkunden und Unternehmen geschaffen. Ergänzt werden die Änderungen im BWG durch mehrere Verordnungen der Finanzmarktaufsicht (FMA).
Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten, die Berechnung der Eigenmittel vorzunehmen, haben sich die großen österreichischen Kreditinstitute entschlossen, die Bonitätsermittlung auf Basis des Internen Rating-Ansatzes (IRB) vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Bonität eines Unternehmens nicht durch eine externe Ratingagentur (externes Rating), sondern durch das Kreditinstitut selbst erfolgt.
Die Kreditinstitute haben dabei insbesondere die Vorschriften der FMA für die Durchführung des IRB zu beachten. Die Kernstücke sind:
a) das Bild einer Ratingskala in Form von Ratingklassen,
b) die Zuordnung des einzelnen Unternehmens zu diesen Ratingklassen.
1. Problemstellung
Der Ratingprozess setzt die Bereitstellung von umfangreichen Informationen durch das Unternehmen voraus. Die Kreditinstitute haben daher in Publikationen zu...