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AR aktuell 4, August 2006, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die Diskussion über Bilanzmanipulationen mittels Tochtergesellschaften (Stiftungen) ist im Rahmen der aktuellen Krise eines Kreditinstitutes neu aktiviert worden. Zum Sachverhalt:

Ziel: Die Muttergesellschaft verfügt über aus fehlgeschlagenen Geschäften wertlose Forderungen, möchte diese jedoch werthaltig darstellen.

Die Muttergesellschaft räumt einer (nicht zu konsolidierenden) Tochtergesellschaft oder einer Stiftung eine Kreditlinie ein.

Die Tochtergesellschaft (Stiftung) kauft mittels der Kreditlinie die wertlosen Forderungen von der Muttergesellschaft und macht sie damit für die Muttergesellschaft wieder werthaltig. Der Aufsichtsrat ist in diese Transaktionen mehrfach involviert. Er genehmigt die Gründung einer Tochtergesellschaft. Alle weiteren Transaktionen der Tochtergesellschaft, wie z. B. der Kauf von Forderungen, sind nicht mehr aufsichtsratspflichtig. Er genehmigt die Kreditgewährung an die Tochtergesellschaft, die zur Finanzierung der Tochtergesellschaft dient. Über die Verwendung der finanziellen Mittel innerhalb der Tochtergesellschaft wird der Aufsichtsrat nicht mehr informiert.

Der Aufsichtsrat hat so diese Transaktionen ermöglicht, ohne den manipulativen Charakter dies...

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