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AR aktuell 3, Juni 2006, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Im Rahmen des GesRÄG 2005 wurde der Wechsel des Abschlussprüfers neu geregelt. Entsprechend den internationalen Erfahrungen mit Bilanzskandalen hat sich der Gesetzgeber zu Gunsten der personalen Rotation entschieden. Die personale Rotation sieht einen Wechsel der für die Prüfung wesentlichen Personen, wie dem verantwortlichen Gesellschafter der Prüfungsgesellschaft und dem Prüfungsleiter, vor. Aus den Varianten interne Rotation und externe Rotation wurde eine Mischvariante entwickelt, die die jeweiligen Nachteile der einzelnen Verfahren zu vermeiden sucht. Außerdem werden dadurch die Marktzugänge für kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufrechterhalten.

Die Analysen ausländischer Beispiele der externen Rotation haben gezeigt, dass die wesentlichen Personen der Prüfung zum Zeitpunkt der externen Rotation die Prüfungsgesellschaft gewechselt haben. Trotz des Wechsels der Prüfungsgesellschaft waren die Abschlussprüfer dann dennoch identisch, wodurch keine neuen Aspekte in die Prüfung eingebracht wurden. Die personale Rotation sieht den Wechsel des Prüfungsteams unabhängig vom Wechsel der Prüfungsgesellschaft vor. Die Möglichkeit der externen Rotation durch Änderung der Prüfungsge...

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